Privatmandant

Die Rechtsanwaltskanzlei Leader Lawyers verfügt in ihrem Angebot über ein breites Spektrum von Rechtsleistungen, die an Privatmandanten gerichtet sind. Jeder Auftrag wird von uns sehr individuell behandelt. Bevor wir mit der Realisierung beginnen, bestimmen wir mit unseren Mandanten ein detaillierter Aktionsplan in konkreter Angelegenheit, sowie den Bereich von uns unternommenen Handlungen, die Vergütungshöhe (Stundenvergütung, pauschale Vergütung) und ihre Zahlungsart (u.a. Ratenzahlung). Wir meinen, dass die Zusammenarbeit vor allem auf den klaren Prinzipien, auf dem gegenseitigen Vertrauen und auf der Verschwiegenheitspflicht beruhen sollte. Unser Handeln wird von Wirksamkeit, Einhalten der Termine und ständigem Kontakt mit Mandanten charakterisiert.

Zu den Hauptbereichen unserer Tätigkeit im Hinblick auf Privatmandanten, auf die sich unsere Kanzlei spezialisiert, gehören u.a.:

ZIVILRECHT                                            

insbesondere:

  • komplexe Bedienung in allen Arten von Rechtsfällen,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich der Achtung von Persönlichkeitsrechten,
  • Unterjochungsangelegenheiten,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich der Eintreibung und Schuldenvollstreckung von säumigen Schuldnern,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich des Sachenrechts im weiteren Sinne, der Regelung des Sacheneigentumsrechts, der Aufhebung des Miteigentums, der Vermögensaufteilung, der Ersitzung und der Bestellung von Dienstbarkeit,
  • Angelegenheiten, die Vertragshaftung und deliktische Haftung betreffen,
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung, Sachmängelhaftung, sowie Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen,
  • Angelegenheiten, die zivilrechtliche Verträge betreffen, darunter das Gutachten und die Anfertigung von Vertragsentwürfen (u.a. Miete, Pacht, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag, Vertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts),
  • Führung der Schadenersatzverfahren vor den Versicherungsunternehmen und vor dem Gericht im Bereich der Geltendmachung vom Schadenersatz und Schmerzensgeld für Geschädigte aufgrund der Versicherungsverträge aller Art (u.a. Betriebshaftpflichtversicherung, sowie Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Vermögensversicherung, betriebliche Gruppenversicherung u.A.),
  • Angelegenheiten aus dem Bereich des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte.

ERBSCHAFTSANGELEGENHEITEN

insbesondere:

  • Erbscheinsverfahren,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich des Pflichtteils,
  • Führung des Erbteilungsverfahrens.

FAMILIENRECHT

insbesondere:

  • Scheidungssachen und Entscheidungen über die Ehetrennung,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich der Vermögensaufteilung,
  • Angelegenheiten, die elterliche Verantwortung betreffen,
  • Unterhaltssachen,
  • Angelegenheiten aus dem Bereich der Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft,
  • Angelegenheiten von Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe,
  • Vermögensangelegenheiten in Ehesachen (Vermögensaufteilung).

STRAFRECHT

insbesondere:

  • Vertretung von Verletzten infolge einer begangenen Straftat in der Phase des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens,
  • Verteidigung von Beschuldigten der Begehung einer Straftat in der Phase des Ermittlungs- und Gerichtsverfahren,
  • Verteidigung von vorläufig festgenommenen Personen: Aufhebung oder Änderung der Sicherungsmaβnahme,
  • Verteidigung von Verurteilten in der Phase des Vollstreckungsstrafverfahrens; das betrifft auch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, den Aufschub der Vollstreckung der Freiheitsstrafe, die Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe, die bedingte vorzeitige Entlassung und die elektronische Überwachung,
  • Vorbereitung der Schriften, die das Strafverfahren einleiten: Vorbereitung der Anzeige vom begründeten Verdacht der Begehung einer Straftat, sowie Vorbereitung der subsidiären und der Privatklagen,
  • Rechtsberatung in Übertretungs-, Straf- und Steuerstrafsachen.

ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

insbesondere:

  • Recht aus dem Bereich der Feststellung vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses und der Art seines Erlöschens,
  • Angelegenheiten, die sich auf die Anerkennung der Arbeitsvertragskündigung als unwirksam beziehen,
  • Angelegenheiten im Bezug auf Gruppenfreistellung und auf die Höhe der Entlassungsabfindungen,
  • Angelegenheiten, die nicht ausgezahlte oder zu niedrige Vergütung, sowie fälliges und vom Arbeitgeber nicht ausgezahltes Tagesgeld betreffen
  • Schadenersatzansprüche im Bezug auf die widerrechtliche Auflösung eines Arbeitsvertrags,
  • Angelegenheiten mit den Arbeitsunfällen verbunden,
  • Angelegenheiten wegen Mobbing und Diskriminierung,
  • Vertretung vor den Rententrägern, Einleitung von Berufungsverfahren bei Angelegenheiten von Leistungen aus der Sozialversicherung.

VERWALTUNGSRECHT

insbesondere:

  • weit reichende Vertretung in den Verwaltungsverfahren und in den Verwaltungsgerichtsverfahren,
  • Aufstellung der Berufungsmittel gegen Entscheidungen, sowie Aufstellung der Beschwerden gegen Beschlüsse der öffentlichen Verwaltungsorgane,
  • Aufstellung von Klagen an Woiwodschaftsverwaltungsgericht und an Oberstes Verwaltungsgericht,
  • Führung der Verfahren und Aufstellung der Schriften im Falle von vor den Steuerbehörden einleitenden Angelegenheiten.